|

Wichtiger Hinweis: Der DSV hat verschiedene Wettkampfbestimmungen geändert, die seit dem 03/2023 Anwendung finden.

Die geänderten Wettkampfbestimmungen findet ihr unter folgender Adresse:

https://www.dsv.de/schwimmen/kontakt-veroeffentlichungen/regelwerke/

Hier eine grobe Übersicht der Wettkampf relevanten Änderungen.

Rückenstarthilfe:

Der Zeitnehmer und gegebenenfalls der Wenderichter muss, wenn die Rückenstarthilfe angeboten wird diese in die Ausgangsstellung 0 setzen. Die individuelle Einstellung liegt in der Verantwortung der Schwimmers. Bei Verwendung der Rückenstarthilfe muss mindestens ein Zeh je Fuß die Wand oder Matte berühren.

Rückenschwimmen:

Der Schwimmer darf, nachdem dieser mit dem Kopf die Fünfmetermarke durchschwommen ist, beim Zielanschlag aber nicht bei der Wende völlig untergetaucht sein.

Brustschwimmen:

Bei der Bewegung der Arme und Beine wurde der Teilsatz mit der erforderlichen waagerechten Bewegung der Arme/Beine Regelungen gestrichen. Das heißt, dass der Schwimmer eine leichte Schieflage im Wasser haben darf inkl. der Arm.- und Beinbewegungen.  Es ist aber weiterhin vorgeschrieben, dass die zyklischen Arm.- und Beinbewegungen gleichzeitig erfolgen und die Füße bei der Rückwärtsbewegung nach außen gedreht sind.

Lagenschwimmen:

Auf der letzten Teilstrecke im Lagenschwimmen darf sich der Lagenschwimmer in Rückenlage abstoßen, darf dann aber bis zum Drehen in die Bauchlage keine Arm.- und Beinbewegungen ausführen.

Ähnliche Beiträge